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Falsche Bewertungen im Haus- und Wohnungsbau stellen ein ernsthaftes Problem dar

Auftragswerte

 

Ein einziger Auftrag kann fünf- bis sechsstellige Summen bringen. Ein manipulierter Bewertungsdurchschnitt lohnt sich für viele Anbieter wirtschaftlich enorm.

 

Expertise


Bauherren können die Qualität von Leistungen oft erst Monate später beurteilen. Viele treffen Entscheidungen daher primär aufgrund von Online-Reputation.

 

Starke Konkurrenz & Plattformdruck


Plattformen wie Google Maps, MyHammer, BAUHERREN-PORTAL oder lokale Branchenportale beeinflussen Sichtbarkeit und Auftragslage massiv.

 

Emotionale Hilflosigkeit der Bauinteressenten


Schlechte Erfahrungen im Bau enden häufig in langen Rechtsstreits. Viele Bauherren möchten sich damit nicht öffentlich exponieren. Positive Fakes überwiegen daher oft.

 

Zur Entstehung von Fake-Bewertungen

 

1. Gekaufte Bewertungen

 

  • Anbieter beauftragen Agenturen, die gegen Geld Google- oder Plattformbewertungen einstellen.
  • Oft über VPNs, Wegwerfaccounts oder Click-Farmen (z. B. in Osteuropa/Asien).

2. „Reputationsdienstleister“

 

  • Angebote wie „Monatspaket z.B. 10 positive Bewertungen“
  • Tarnung als Online-Marketing-Agentur
  • Häufig im Graubereich, rechtlich teils eindeutig illegal (UWG, § 5 irreführende geschäftliche Handlungen).

3. Bewerbungs-Tauschgruppen

 

  • Handwerker bewerten sich gegenseitig positiv.
  • In Social-Media-Gruppen organisiert, schwer nachweisbar. 

4. Gefälschte Negative

 

  • Konkurrenten platzieren schlechte Bewertungen, um Mitbewerber herunterzuziehen.
  • Besonders häufig im Immobilien- und Bauträgerbereich.

Woran man Fake-Bewertungen erkennt - Typische Muster:

 

  • Gleichlautende Formulierungen bei verschiedenen Nutzern („Super freundlich, alles perfekt!“).
  • Übermäßig euphorischer Ton, sehr allgemeine Aussagen, keine Details.
  • Profile ohne echte Historie (z. B. nur eine Bewertung).
  • Ungewöhnliche Bewertungsspitzen (Unternehmen erhält 20 Bewertungen an 1 Tag).
  • Widersprüche zwischen Text und Sternebewertung.
  • Bilder, die nicht zum Projekt passen oder offensichtlich KI-generiert sind.

Folgen für Bauinteressenten

 

  • Fehlentscheidungen bei der Wahl von Bauunternehmen
  • Hohe finanzielle Schäden, wenn mangelhafte Leistungen folgen
  • Verzögerungen, rechtliche Streitigkeiten, zusätzliche Kosten
  • Verlust des Vertrauens in Bewertungsplattformen

Rechtliche Einordnung (Deutschland/EU)

 

  • Fake-Bewertungen sind irreführende geschäftliche Handlungen nach § 5 UWG.
  • Seit 2022 gilt die EU-Richtlinie „Omnibus“: Plattformen müssen transparenter machen, ob und wie Bewertungen verifiziert werden.
  • Bezahlte Bewertungen ohne Kennzeichnung sind rechtswidrig.
  • Betroffene können:
    • Abmahnungen aussprechen
    • Schadensersatz fordern
    • Unterlassungsklagen einreichen
  • Plattformen entfernen Fake-Bewertungen, sind jedoch nicht verpflichtet, jede Bewertung vorab zu prüfen.

Was Bauinteressenten tun können

 

  • Kombination mehrerer Quellen nutzen (Google + BAUHERREN-PORTAL + Handwerkskammer-Einträge nutzen).
  • Auf Bilder, Projektbeschreibungen und konkrete Details achten.
  • Neutralere Quellen prüfen:
    • Bauherren-Schutzbund, Verband privater Bauherren
    • Handwerkskammern
    • Zertifizierungen (RAL, TÜV, „GEPRÜFTE BAUHERREN-ZUFRIEDENHEIT“)
  • Angebote vergleichen, Referenzen vor Ort ansehen.
  • Bei Verdacht: Bewertung melden.

Zu diesem Thema legen wir Ihnen den Besuch der folgenden Plattform nahe:

 

WWW.BAUHERREN-PORTAL.COM

 

 

Theo van der Burgt (Geschäftsführer BAUHERRENreport GmbH (021 31-742 789-0 oder 0172-213 26 02 – [email protected])

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