Detaillierte Leistungsbeschreibung
Dies ist das Herzstück des Vertrags. Sie muss eindeutig, verständlich und detailliert alle vereinbarten Leistungen umfassen, damit Sie genau wissen, was gebaut wird und welche Materialien verwendet werden.
Bau- und Leistungsbeschreibung:
· Genaue Auflistung aller Bauleistungen (vom Fundament bis zur Dacheindeckung) und Baumaterialien (Marken, Typen, Qualitäten).
· Achtung: Achten Sie auf Formulierungen wie "bauseits". Dies bedeutet, dass die Leistung vom Bauherrn (Ihnen) selbst zu erbringen und zu bezahlen ist (z.B. Baustrom, Wasseranschluss).
- Pläne: Lageplan und Baupläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) mit präzisen Flächen- und Raumangaben.
- Ausstattung und Technik: Detaillierte Angaben zur Haustechnik (Heizung, Lüftung, Sanitär), zum Innenausbau (Böden, Fliesen, Türen) und zur Ausbaustufe (z.B. schlüsselfertig, Ausbauhaus).
- Änderungsvorbehalte: Klauseln zu möglichen Materialänderungen durch den Anbieter sollten kritisch geprüft werden.
Kosten und Zahlungsmodalitäten:
· Die Kosten müssen transparent und die Zahlungen vertraglich abgesichert sein.
- Festpreis: Vereinbarung eines pauschalen Festpreises, um unerwartete Mehrkosten zu vermeiden.
- Achtung: Prüfen Sie, ob es eine befristete Festpreis-Klausel gibt, die Preiserhöhungen nach einer bestimmten Zeit zulässt.
- Gesamtkostenaufstellung: Eine transparente Aufstellung, welche Kosten im Festpreis enthalten sind und welche zusätzlichen Kosten auf Sie zukommen (z.B. Erschließung, Baunebenkosten).
- Zahlungsplan: Detaillierter Plan der Abschlagszahlungen, die an den Baufortschritt gekoppelt sind.
- In Deutschland muss dieser Plan den Vorgaben der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) oder § 650m BGB entsprechen.
- Die letzte Rate muss in der Regel mindestens 10 % der Gesamtbausumme betragen und erst nach vollständiger Abnahme fällig werden.
Sicherheiten für den Bauherrn:
· Fertigstellungs- oder Gewährleistungsbürgschaft des Bauunternehmers.
· 5 % der Vertragssumme können als Sicherheit zurückbehalten werden (oder es kann eine entsprechende Bürgschaft des Unternehmers verlangt werden), bis der Bau mängelfrei fertiggestellt ist (§ 650m Abs. 2 BGB).
Termine, Fristen und Abnahme: Zeiten und Regelungen für Verzögerungen sind unerlässlich:
- Verbindliche Bauzeit: Konkrete Fristen für den Baubeginn und die Fertigstellung des Hauses. Vage Angaben ("ca.-Angaben") sollten vermieden werden.
- Übergabetermin: Ein klar definierter Termin für die Übergabe des fertiggestellten Hauses.
- Vertragsstrafe: Vereinbarung einer Vertragsstrafe für den Fall, dass der Bauunternehmer die vereinbarten Fristen schuldhaft überschreitet.
- Bauabnahme: Klare Regelungen zur förmlichen Bauabnahme der Leistung. Die Abnahme sollte idealerweise in Anwesenheit eines unabhängigen Bausachverständigen erfolgen, der mögliche Mängel feststellt.
Rechtliche und sonstige Punkte:
- Vertragspartner: Genaue Namen und Anschriften von Auftraggeber (Ihnen) und Auftragnehmer (Baufirma/Bauträger).
- Gewährleistung: Regelungen zur Haftung für Mängel und die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche (in der Regel 5 Jahre nach Abnahme).
- Insolvenzsicherung: Absicherung für den Fall einer Insolvenz des Baupartners (z.B. durch eine Fertigstellungsgarantie).
- Grundstück (bei Bauträgervertrag): Wenn der Vertrag den Grundstückskauf einschließt (Bauträgervertrag), muss der Vertrag notariell beurkundet werden und alle Details zum Grundstück enthalten.
- Hausrecht: Achten Sie darauf, dass das Hausrecht während der Bauzeit nicht vollständig an die Baufirma abgetreten wird, um Ihnen und Ihrem Sachverständigen jederzeit Zutritt zur Baustelle zu ermöglichen.
Wichtiger Tipp:
Lassen Sie den Bauvertrag vor der Unterschrift von einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht oder einem unabhängigen Bauherrenberater prüfen. Unterschreiben Sie niemals unter Zeitdruck.
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Theo van der Burgt (Geschäftsführer BAUHERRENreport GmbH)
Kontakt: 021 31-742 789-0 oder 0172-213 26 02 Mail: [email protected]

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