Handwerksbetriebe müssen oft Puffer für Preise einplanen oder kurzfristig reagieren

1. Strategien zur Preisstabilität

 

Um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, nutzen Betriebe verschiedene Mechanismen:

 

  • Gleitklauseln (Preiseskalationsklauseln): Anstatt einen Fixpreis zu garantieren, wird vertraglich vereinbart, dass sich der Preis an Marktindizes (z. B. Stahl- oder Holzpreis-Index) anpasst, wenn die Kosten um mehr als einen bestimmten Prozentsatz steigen.
  • Kürzere Angebotsbindungsfristen: Während Angebote früher oft 3 Monate gültig waren, sieht man heute oft Fristen von nur 3 bis 7 Tagen. Das zwingt den Kunden zur schnellen Entscheidung, schützt aber den Betrieb.
  • Vorkasse für Material: Um sich die aktuellen Preise zu sichern, verlangen Betriebe zunehmend Abschlagszahlungen für Materialkosten direkt nach der Auftragserteilung, um die Ware sofort einkaufen und einlagern zu können.

2. Der "Puffer" als zweischneidiges Schwert

 

Das Einplanen von Puffern ist notwendig, aber riskant:

 

·       Ist er zu niedrig, wird er schnell aufgefressen und das Projekt wird zum Draufzahlgeschäft

 

·       Ist er zu hoch, wird das Angebot zu teuer und der Betrieb verliert den Auftrag an einen Mitbewerber

 

3. Kurzfristige Reaktionsfähigkeit

 

Handwerksbetriebe müssen heute agiler sein als je zuvor:

 

  • Digitales Lager-Monitoring: Echtzeit-Preise von Großhändlern werden direkt in die Kalkulationssoftware eingespeist.
  • Alternative Werkstoffe: Wenn ein Material extrem teuer oder nicht lieferbar ist, müssen Betriebe proaktiv günstigere oder verfügbare Alternativen vorschlagen (z. B. Kunststoff statt Kupfer).
  • Transparente Kommunikation: Betriebe, die ehrlich kommunizieren ("Der Preis gilt nur diese Woche, da die Rohstoffpreise schwanken"), bauen oft mehr Vertrauen auf als solche, die versuchen, Preissprünge im Stillen zu verstecken.

Wichtiger Hinweis:

 

Rechtlich ist die nachträgliche Preisanpassung ohne entsprechende Klausel im Vertrag (BGB/VOB) schwierig. Ein Handwerker kann nicht einfach eine höhere Rechnung stellen, nur weil das Material teurer wurde, sofern ein Festpreis vereinbart war.

 

Mehr Fachinformationen zum Thema hier: WWW.BAUHERREN-PORTAL.COM

 

Theo van der Burgt (Geschäftsführer BAUHERRENreport GmbH)

 

Kontakt: 021 31-742 789-0 oder 0172-213 26 02 Mail: [email protected]

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