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Schwankende Preise in Handwerksbetrieben machen Pauschalangebote riskant

Die Risikofalle „Festpreis“

 

Wenn zwischen der Angebotsabgabe und der Ausführung Monate liegen, können Preissteigerungen von 10% bis 30% die mühsam kalkulierte Gewinnmarge komplett auffressen. Im schlimmsten Fall zahlt der Betrieb bei einem Pauschalauftrag sogar drauf.

 

Strategien zur Risikominimierung

 

Um sich gegen die Volatilität abzusichern, gibt es verschiedene kaufmännische und rechtliche Hebel:

 

  • Materialpreis-Gleitklauseln: Dies ist das wichtigste Werkzeug. Hierbei wird vertraglich vereinbart, dass sich der Endpreis anpasst, wenn die Einkaufspreise für bestimmte Rohstoffe um einen gewissen Prozentsatz steigen.
  • Verkürzte Bindefristen: Statt Angeboten, die 3 Monate gültig sind, setzen Betriebe die Gültigkeit oft auf 7 bis 14 Tage herab. So kann auf kurzfristige Sprünge beim Großhändler reagiert werden.
  • Vorkasse für Material: Bei Auftragserteilung wird eine Abschlagszahlung fällig, mit der das Material sofort bestellt und eingelagert wird. Das sichert den aktuellen Preis („Material-Hoarding“).
  • Getrennte Ausweisung: Anstatt eines Pauschalbetrags werden Lohnkosten (fix) und Materialkosten (variabel/geschätzt) im Angebot deutlicher getrennt kommuniziert.

Vergleich: Pauschal vs. Einheitspreis

 

Pauschalvertrag: Geringer Abrechnungsaufwand, aber volles Risiko bei Mengen- oder Preisänderungen

 

Einheitspreisvertrag: Abgerechnet wird, was verbaut wurde (Aufmaß) bei höherem Dokumentationsaufwand; Preisrisiko pro Einheit bleibt

 

Kommunikation als Schlüssel

 

Transparenz ist hier oft der beste Weg. Wenn man dem Kunden erklärt: „Ich möchte Ihnen einen fairen Preis bieten, kann aber die Weltmarktpreise für Kupfer nicht kontrollieren“, stoßen Betriebe meist auf mehr Verständnis als bei plötzlichen Nachforderungen ohne Vorwarnung.

 

Wichtiger Hinweis: Preisgleitklauseln müssen rechtlich sauber formuliert sein (Stichwort AGB-Recht), damit sie vor Gericht standhalten.

 

Mehr Fachinformationen zum Thema hier: WWW.BAUHERREN-PORTAL.COM

 

Theo van der Burgt (Geschäftsführer BAUHERRENreport GmbH)

 

Kontakt: 021 31-742 789-0 oder 0172-213 26 02 Mail: [email protected]

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