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Weitergabe der Energiepreissteigerung an Kunden ist für Bauunternehmer oft schwierig

1. Problem der Weitergabe von Energiepreissteigerungen

 

Im Bauhandwerk entstehen durch steigende Energiepreise zusätzliche Kosten, zum Beispiel für:

 

  • Betrieb von Maschinen und Fahrzeugen (Diesel, Strom)
  • Heizung von Baustellen oder Materialtrocknung
  • Transport von Baustoffen

Schwierigkeiten bei der Weitergabe:

 

  • Festpreisverträge: Viele Bauaufträge werden zu einem festen Preis vergeben. In solchen Fällen können gestiegene Energiepreise nicht einfach auf Kunden umgelegt werden.
  • Marktdruck: Selbst wenn Preissteigerungen berechnet werden könnten, ist der Wettbewerb oft so stark, dass Kunden sofort abspringen oder Angebote ablehnen.
  • Kommunikationsprobleme: Kunden akzeptieren Preiserhöhungen nur schwer, vor allem, wenn sie nicht direkt verstehen, dass diese durch Energiepreise verursacht werden.
  • Planungsunsicherheit: Energiepreise können stark schwanken, wodurch Bauunternehmen Risiken tragen, wenn sie Preise zu früh erhöhen.

2. Mögliche Strategien für Bauunternehmen

 

  1. Vertragliche Anpassungsklauseln:
  • Einbau von Energiepreis- oder Materialpreisgleitklauseln in Verträge, damit Preissteigerungen automatisch angepasst werden können.
  1. Transparente Kommunikation:
  • Kunden klar erläutern, welche Kostensteigerungen direkt durch Energiepreise entstehen.
  • Beispiele und Berechnungen aufzeigen, um Verständnis zu fördern.
  1. Effizienzsteigerung:
  • Einsatz energieeffizienter Maschinen oder Fahrzeuge.
  • Optimierung von Transportwegen und Baustellenlogistik.
  1. Alternative Materialien oder Bauweisen:
  • Materialien wählen, die weniger energieintensiv sind.
  • Einsatz von vorgefertigten Bauelementen, die weniger Baustellenenergie benötigen.
  1. Teilweise Weitergabe durch Zusatzleistungen:
  • Anstatt den gesamten Preis zu erhöhen, können Zusatzleistungen angeboten werden, die durch die Energiepreisanpassung begründet sind.

Mehr Fachinformationen zum Thema hier: WWW.BAUHERREN-PORTAL.COM

 

Theo van der Burgt (Geschäftsführer BAUHERRENreport GmbH)

 

Kontakt: 021 31-742 789-0 oder 0172-213 26 02 Mail: [email protected]

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