1. Festpreisverträge als „Falle“
Viele Bauprojekte haben eine Vorlaufzeit von ein bis zwei Jahren. Bauunternehmer haben Verträge zu Preisen unterschrieben, die auf dem Energieniveau von vor 12 oder 24 Monaten basieren.
- Das Risiko: Ohne eine sogenannte Gleitklausel trägt der Bauunternehmer das volle Risiko von Preissteigerungen bei Diesel, Strom (für Kräne/Maschinen) und energieintensiven Baustoffen (Zement, Stahl, Ziegel).
2. Fehlende Stoffpreisgleitklauseln
In der Theorie gibt es Klauseln, die Preise an die Marktentwicklung anpassen. In der Praxis:
- Werden diese bei privaten Häuslebauern oft weggelassen, um den Kunden nicht zu verschrecken.
- Akzeptiert die öffentliche Hand diese Klauseln oft nur unter sehr strengen Auflagen.
3. Sinkende Nachfrage und Konkurrenzdruck
Der Wohnungsbau ist durch die gestiegenen Zinsen ohnehin eingebrochen. Viele Unternehmen trauen sich nicht, die Preise zu erhöhen, weil sie Angst haben:
- Dass der Kunde das Projekt komplett storniert.
- Dass ein Konkurrent den Auftrag mit einem (vielleicht unrealistischen) Unterangebot wegschnappt.
4. Die „Sandwich-Position“
Der Bauunternehmer sitzt buchstäblich zwischen den Stühlen:
- Oben: Die Kunden (Auftraggeber), die auf den vereinbarten Preis pochen.
- Unten: Die Baustofflieferanten und Energieversorger, die tagesaktuelle Höchstpreise verlangen und oft nur mit kurzen Bindungsfristen anbieten.
Fazit:
Wenn die Marge am Bau ohnehin nur bei 3–5 % liegt, fressen allein die gestiegenen Sprit- und Stromkosten den Gewinn oft komplett auf. Das führt dazu, dass Betriebe zwar voll beschäftigt sind, aber am Ende des Monats draufzahlen.
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Theo van der Burgt (Geschäftsführer BAUHERRENreport GmbH)
Kontakt: 021 31-742 789-0 oder 0172-213 26 02 Mail: [email protected]

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