· 

Verunsichernde Handwerksfirmen zwingen Handwerksinteressenten zu erhöhter Vorsicht

1. Die zwei Gesichter der Warnung

 

Es ist wichtig zu unterscheiden, wer warnt und warum:

 

  • Die seriöse Warnung: Fachverbände und lokale Innungsbetriebe warnen oft vor „Haustürgeschäften“ (z. B. spontane Dachreinigungen oder Pflasterarbeiten). Hier ist die Vorsicht berechtigt, da diese Anbieter oft minderwertige Arbeit zu Wucherpreisen leisten.
  • Die manipulative Warnung: Unseriöse Anbieter nutzen die Verunsicherung aus. Sie behaupten z. B., dass das Dach des Kunden „akut einsturzgefährdet“ sei oder die Leitungen „sofort saniert“ werden müssten, um den Kunden unter Druck zu setzen.

 

2. Typische Warnsignale (Red Flags)

 

Wenn Sie als Interessent mit Handwerkern kommunizieren, sollten Sie bei folgenden Punkten hellhörig werden:

 

Signal                                                      Bedeutung / Gefahr

 

Unaufgeforderte Hausbesuche         Seriöse Firmen haben meist volle Auftragsbücher und

klingeln nicht wahllos an Türen.

 

Zeitlicher Druck                                     Aussagen wie „Das muss heute noch gemacht werden,

sonst drohen Bußgelder“ sind fast immer gelogen.

 

Barzahlung verlangen                          Fordert ein Handwerker Vorkasse in bar (oft ohne

Rechnung), fehlt Ihnen jegliche rechtliche Handhabe.

 

Fehlendes Impressum                         Flyer ohne feste Firmenanschrift oder nur mit einer

Mobilnummer sind hochgradig verdächtig.

 

3. Strategien für Interessenten

 

Um sich vor Abzocke zu schützen, ohne den Glauben an das ehrliche Handwerk zu verlieren, helfen diese Schritte:

 

  1. Referenzen prüfen: Nutzen Sie Portale oder fragen Sie in der Nachbarschaft nach Erfahrungen.
  2. Schriftliche Angebote einholen: Ein seriöser Handwerker erstellt ein detailliertes Angebot mit Material- und Lohnkosten.
  3. Die „Handwerkersuche“ der Kammern: Nutzen Sie offizielle Verzeichnisse der Handwerkskammer (HWK). Dort sind nur eingetragene Meisterbetriebe gelistet.
  4. Niemals unter Druck unterschreiben: Ein seriöser Betrieb gibt Ihnen Zeit, das Angebot zu prüfen.

Wichtiger Hinweis:

 

Bei Haustürgeschäften haben Verbraucher in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Lassen Sie sich nicht einreden, dass dieses durch den sofortigen Arbeitsbeginn erloschen ist, wenn Sie nicht ausdrücklich darauf verzichtet haben.

 

Für mehr Informationen klicken Sie bitte hier: WWW.BAUHERREN-PORTAL.COM

 

Theo van der Burgt (Geschäftsführer BAUHERRENreport GmbH)

 

Kontakt: 021 31-742 789-0 oder 0172-213 26 02 Mail: [email protected]

Kommentar schreiben

Kommentare: 0