Warum Improvisation oft nach hinten losgeht:
Meistens entsteht der Drang zum Improvisieren aus Zeitdruck oder fehlender Planung. Doch die Folgen sind fast immer die gleichen:
- Mangelhafte Werkleistung: Eine improvisierte Lösung entspricht selten der vertraglich geschuldeten Qualität.
- Gewährleistungsrisiken: Wenn später Schäden auftreten (z. B. Feuchtigkeit durch falsch abgedichtete Rohre), haftet der Handwerker vollumfänglich.
- Optische Mängel: „Funktioniert zwar, sieht aber gebastelt aus“ – das ist bei einer Abnahme selten vermittelbar.
Die rechtliche & praktische Perspektive
In Deutschland gilt: Der Handwerker schuldet ein mangelfreies Werk. Improvisiert er so, dass das Ergebnis nicht dem Standard entspricht, muss er auf eigene Kosten nachbessern.
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Situation |
Auswirkung |
Lösung |
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Fehlendes Material |
Handwerker nutzt „was gerade da ist“. |
Stopp. Material muss nachbestellt werden, auch wenn es den Zeitplan verzögert. |
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Unvorhergesehenes |
Ein Hindernis in der Wand taucht auf. |
Bedenkenanmeldung. Der Handwerker muss den Kunden informieren, statt blind „drumherum“ zu bauen. |
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Pfusch als Lösung |
Provisorien werden als Dauerlösung verkauft. |
Nachbesserung. Der Kunde kann die Abnahme verweigern, bis es fachgerecht erledigt ist. |
Wie man damit umgeht:
- Dokumentation: Fotografieren Sie die „kreative“ Lösung sofort, bevor sie hinter Putz oder Trockenbau verschwindet.
- Mängelrüge: Fordern Sie schriftlich zur Nachbesserung unter Fristsetzung auf. Verweisen Sie darauf, dass die Ausführung nicht den Fachregeln entspricht.
- Abnahme unter Vorbehalt: Wenn Sie einziehen müssen, erklären Sie die Abnahme nur unter dem ausdrücklichen Vorbehalt des Mangels.
Fazit:
Ein guter Handwerker sagt: „Das geht so nicht, wir müssen umplanen.“ Ein schlechter Handwerker sagt: „Das merkt hinterher keiner.“ Vertrauen Sie Ersterem.
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