Typische Entstehungsursachen sind:
1. Änderungen durch den Auftraggeber
Der Kunde wünscht während der Bauausführung etwas anderes als ursprünglich geplant, zum Beispiel:
- andere Materialien (z. B. statt Fliesen nun Naturstein),
- zusätzliche Leistungen (weitere Steckdosen, mehr Dämmung, größere Fläche),
- Planungsänderungen (anderer Wandverlauf, neue Raumaufteilung).
èDiese Leistungen waren nicht kalkuliert → Nachtrag ist berechtigt.
2. Nicht erkennbare Mehrleistungen
Während der Arbeit zeigen sich Umstände, die bei Angebotsabgabe nicht bekannt waren:
- maroder Untergrund,
- Leitungen an unerwarteter Stelle,
- fehlerhafte Vorarbeiten anderer Gewerke,
- Abweichungen von Plänen.
èMehraufwand entsteht → Nachtrag wegen zusätzlicher Arbeit.
3. Unvollständige oder fehlerhafte Ausschreibung
Wenn die Leistungsbeschreibung lückenhaft war:
- Mengen stimmen nicht,
- Leistungen fehlen,
- technische Angaben sind unklar.
èDie tatsächlich nötige Leistung geht über den Vertrag hinaus → Nachtrag.
4. Beschleunigung oder Behinderung
Nachträge können auch entstehen durch:
- Terminverkürzungen (Wochenendarbeit, Überstunden),
- Stillstand durch andere Gewerke,
- Baustopp durch Planungsfehler.
èZusatzkosten durch Zeitverlust oder Mehrpersonal → Nachtrag möglich.
Juristische Grundlage (vereinfacht)
Ein Nachtrag ist zulässig, wenn:
- die Leistung nicht Vertragsbestandteil war und
- der Auftraggeber sie anordnet oder verursacht.
Wichtig: Ohne Auftrag oder zumindest Kenntnis des Auftraggebers ist ein Nachtrag oft schwer durchsetzbar.
Best Practice für Handwerksunternehmen
Nachtrag sofort anzeigen
Sobald Mehrleistung erkennbar ist: „Diese Leistung ist nicht im Auftrag enthalten und verursacht Mehrkosten.“
Schriftlich anbieten:
- Leistungsbeschreibung
- Preis
- Auswirkung auf Termine
Freigabe abwarten:
Idealfall: erst ausführen, wenn der Kunde zustimmt.
Dokumentation sichern
- Fotos
- Bautagebuch
- E-Mails / WhatsApp-Bestätigung
Fazit:
Nachträge entstehen durch:
èÄnderungswünsche
èunvorhersehbare Mehrarbeit
èPlanungsfehler
èZeit- oder Ablaufstörungen
Sie sind keine Abzocke, sondern betriebswirtschaftlich notwendig, um nicht kostenlos Mehrleistung zu erbringen.
Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier: WWW.BAUHERREN-PORTAL.COM
Das BAUHERREN-PORTAL ist die Qualitätsplattform der BAUHERRENreport GmbH für das Baugewerbe und das Handwerk. Die dazugehörigen Webseiten werden vertreten durch Theo van der Burgt (Geschäftsführer).
Bei Interesse oder Rückfragen kontaktieren Sie uns gerne unter: 021 31-742 789-0 oder 0172-213 26 02 - Mail: [email protected]

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