Preisgleitklauseln verhindern Verkaufspreisschwankungen in Handwerksfirmen

Das leisten Preisgleitklauseln genau:

 

Preisgleitklauseln sind vertragliche Regelungen, die eine Anpassung des vereinbarten Werk-/Auftragspreises bei erheblichen Veränderungen der Kosten erlauben.

 

Typische Auslöser sind:

 

  • Starke Materialpreissteigerungen (z. B. Stahl, Holz, Kupfer, Dämmstoffe, Kunststoffe)
  • Lohnkostenentwicklung
  • Sonstige relevante Kostenfaktoren

Ziel ist es, dass der Handwerksbetrieb nicht allein auf gestiegenen Einkaufspreisen sitzen bleibt und so entweder Verluste macht oder den Auftrag gar nicht mehr ausführen kann.→ Verkaufspreisschwankungen werden dadurch nicht komplett verhindert, aber sie werden kalkulierbar und begrenzt, weil nur nachweisbare, außergewöhnliche Kostenänderungen weitergegeben werden dürfen.

 

Wichtige rechtliche Grenzen (BGB & AGB-Recht)

 

  • Kurzfristige Verträge (< 4 Monate zwischen Vertragsschluss und Ausführung): Preisgleitklauseln meist unwirksam (§ 309 Nr. 1 BGB)
  • Privatkunden: Klausel muss transparent, verständlich und nicht überraschend sein → am besten als individuelle Vereinbarung (nicht nur AGB) formulieren
  • Nachweispflicht: Preissteigerung muss objektiv belegbar sein (Rechnungen, Marktpreislisten, Indizes des Statistischen Bundesamts, Baupreisindizes etc.)
  • Schwellenwert: Häufig 5–10 % Steigerung als Auslöser vereinbart (darunter trägt der Handwerker das Risiko)

Praxis-Tipp: So funktioniert es am besten

 

  1. Bei Neuverträgen immer eine Preisgleitklausel vorschlagen (am besten schon im Angebot erwähnen: „Preis freibleibend bei Materialpreisänderungen > X %“)
  2. Konkret benennen, welche Materialien / Kosten betroffen sind
  3. Nachvollziehbare Berechnung vereinbaren (z. B. Gewichtung: Materialanteil × tatsächliche Preisänderung)
  4. Offene Kommunikation mit dem Kunden: Viele Privatkunden akzeptieren es, wenn man frühzeitig und transparent erklärt, warum die Klausel nötig ist

Fazit:

Preisgleitklauseln verhindern nicht jede Preisschwankung, aber sie verhindern existenzbedrohende Verluste durch unkontrollierbare Materialpreissprünge und machen die Kalkulation für Handwerksbetriebe wieder verlässlicher. Gerade in Zeiten volatiler Märkte (wie 2021–2023 erlebt) haben sie sich als eines der wirksamsten Instrumente erwiesen.

 

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