Diese Kostenpositionen enthalten Stundenverrechnungssätze in Handwerksbetrieben

Hier ist eine Übersicht der wichtigsten Kostenpositionen, die in diesen Satz einfließen:

 

1. Der Bruttolohn (Fertigungslohn)

 

Das ist die Basis, der Lohn, den der Geselle oder Meister pro Stunde verdient. Er macht oft nur etwa 25 % bis 30 % des gesamten Verrechnungssatzes aus.

 

2. Lohnnebenkosten (Personalzusatzkosten)

 

Hierunter fallen alle Kosten, die der Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttolohn trägt:

 

  • Sozialversicherungsbeiträge: Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.
  • Bezahlte Nichtarbeitszeit: Urlaub, Feiertage und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
  • Berufsgenossenschaft: Beiträge zur Unfallversicherung.
  • Sonderzahlungen: Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder VWL.

3. Betriebliche Gemeinkosten (Overhead)

 

Dies sind die Kosten, die anfallen, damit der Betrieb überhaupt existieren kann, die aber nicht direkt einem spezifischen Kundenauftrag zugeordnet werden können:

 

  • Miete und Raumkosten: Werkstatt, Lager und Büro.
  • Fuhrpark: Leasing, Versicherung, Wartung und Treibstoff für die Montagefahrzeuge.
  • Verwaltung: Gehälter für Büropersonal, Buchhaltung, IT und Telefon.
  • Werkzeuge und Maschinen: Abschreibungen, Instandhaltung und Kleingeräte.
  • Marketing: Website, Anzeigen und Berufsbekleidung.
  • Versicherungen: Betriebshaftpflicht und Sachversicherungen.

4. Wagnis und Gewinn

 

Ein Unternehmen muss Rücklagen für unvorhergesehene Risiken bilden (z. B. Gewährleistungsfälle oder Auftragsausfälle) und einen Gewinn erwirtschaften, um zukünftige Investitionen tätigen zu können.

 

Die Kalkulationsformel im Überblick

 

Ganz grob lässt sich die Zusammensetzung wie folgt darstellen:

 

Position

Anteil (ca.)

Bruttolohn

~ 25 %

Lohnnebenkosten

~ 30 %

Gemeinkosten

~ 35 %

Gewinn / Wagnis

~ 10 %

 

Fazit:

 

Die gesetzliche Umsatzsteuer (MwSt.) kommt am Ende obendrauf. Der Endpreis für Privatkunden liegt daher oft deutlich über dem rein kalkulierten Netto-Satz.

 

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