In Handwerksfirmen zählt der Handschlag oft mehr als ein detaillierter Vertrag

Ein Vertrag kommt zustande, sobald sich beide Seiten über die wesentlichen Punkte, Leistung und Gegenleistung, also was gemacht wird und was es kostet, einig sind, mündlich oder per Handschlag reicht theoretisch aus. Er ist dann genauso bindend wie ein schriftlicher Vertrag und einklagbar.

 

 

Allerdings gibt es klare Grenzen und Risiken:

 

Beweisprobleme:

 

Bei Streitigkeiten (z. B. über den genauen Umfang der Arbeiten, den Preis, Zusatzaufträge oder Mängel) ist es schwer zu beweisen, was genau per Handschlag vereinbart war. Gerichte verlangen dann oft Zeugenaussagen oder andere Indizien, und das wird schnell teuer und nervig.

 

Kostenvoranschläge:

 

Ein unverbindlicher Voranschlag darf überschritten werden (oft bis ca. 15–20 %, je nach Branche und Umständen), wenn der Kunde informiert wird. Bei Festpreisvereinbarungen sieht es anders aus.

 

Spezialfälle mit Formvorschriften:

 

Manche Verträge brauchen eine Schriftform wie z. B. bestimmte Bürgschaften, Grundstücksgeschäfte oder beim Verbraucherwiderruf, aber das betrifft Handwerksaufträge im Privatbereich meist nicht direkt.

 

Nachweispflichten:

 

Der Handwerker muss dem Kunden oft eine Rechnung und ggf. eine Auftragsbestätigung ausstellen. Bei Arbeitsverträgen, nicht Werkverträgen, greift zusätzlich das Nachweisgesetz.

 

Viele Handwerkskammern und Rechtsberatungen raten daher dringend dazu, wichtige Absprachen schriftlich festzuhalten, zumindest per E-Mail, WhatsApp-Nachricht oder einem einfachen Auftragsformular. Das schützt beide Seiten: den Handwerker vor unberechtigten Nachforderungen und den Kunden vor unerwarteten Mehrkosten oder Pfusch-Vorwürfen.

 

Warum der Handschlag trotzdem so stark ist:

 

Vertrauenskultur:

 

In ländlichen Regionen oder bei Stammkunden funktioniert das oft jahrelang reibungslos. Der Handwerker will seinen Ruf nicht riskieren, der Kunde schätzt die persönliche Beziehung.

 

  • Flexibilität: Auf der Baustelle ändern sich Dinge schnell. Da ist ein detaillierter 20-Seiten-Vertrag manchmal hinderlich.
  • Praxis: Viele kleinere Betriebe arbeiten noch sehr analog.

Fazit:

 

Wer auf Nummer sicher gehen will, ob als Kunde oder als Handwerker, dokumentiert das Wichtigste. Ein guter Mittelweg ist ein kurzes schriftliches Angebot bzw. eine Auftragsbestätigung plus Handschlag für das Vertrauenslevel.

 

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