Hier sind die Kernaspekte, die in einem Vertrag berücksichtigt werden sollten:
Definition von Nachträgen
Klare Beschreibung, was als Nachtrag gilt, z. B. zusätzliche Arbeiten, Änderungen am ursprünglich vereinbarten Umfang, Materialänderungen.
Vereinbarung über Preisgestaltung
· Festlegen, wie Nachträge abgerechnet werden: Pauschalpreis, Stundensatz oder vorherige Angebotspflicht.
· Regelung, ob Material- und Anfahrtskosten separat berechnet werden.
Genehmigungsprozess
· Nachträge sollten nur nach schriftlicher Zustimmung des Kunden gültig sein.
· Eventuell Fristen für die Genehmigung festlegen.
Dokumentation
· Alle Nachträge sollten schriftlich festgehalten und vom Auftraggeber unterschrieben werden.
· Idealerweise mit Datum, Beschreibung der Leistung, Menge und Preis.
Auswirkungen auf Fristen
Vereinbaren, wie sich Nachträge auf die Fertigstellungstermine auswirken.
Rechtliche Absicherung
Bezug auf § 650b BGB (Bauvertrag) bzw. §§ 632 ff. BGB bei Werkverträgen: Der Auftragnehmer kann Nachträge nur abrechnen, wenn eine Einigung über die Zusatzleistung besteht.
Fazit:
Kunden sollten bei Handwerksaufträgen immer einen Nachtragskatalog oder zumindest eine klare Vertragsklausel einfügen, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.
Für mehr Informationen aus unserem Qualitätsportal klicken Sie bitte hier: WWW.BAUHERREN-PORTAL.COM
Das BAUHERREN-PORTAL ist die einzige echte Qualitätsplattform für das Baugewerbe und das Handwerk. Die dazugehörigen Webseiten und Blogs werden vertreten durch die BAUHERRENreport GmbH (WWW.BAUHERRENREPORT.DE) bzw. deren Geschäftsführer Theo van der Burgt.
Bei Interesse an unseren Leistungen oder Rückfragen kontaktieren Sie uns gerne unter: 021 31-742 789-0 oder 0172-213 26 02 - Mail: [email protected]

Kommentar schreiben