Handwerksbetriebe tragen die Beweislast für abgerechnete Stunden

1. Die Anforderungen an den Nachweis

 

Die Gerichte stellen hohe Anforderungen an die Dokumentation. Ein einfacher Zettel mit der Aufschrift 8 Stunden Arbeit reicht im Streitfall meist nicht aus. Die Handwerksfirma muss detailliert darlegen:

 

  • Wer hat gearbeitet?
  • Wann wurde gearbeitet?
  • Wo wurde gearbeitet?
  • Was wurde konkret getan?

2. Die Rolle des unterschriebenen Stundenzettels

 

Die Unterschrift des Kunden ist für den Handwerker das wichtigste Beweismittel. Rechtlich wird dies oft als deklaratorisches Schuldanerkenntnis gewertet.

 

Status

Rechtsfolge

Vom Kunden unterschrieben

Die Beweislast kehrt sich um. Der Kunde muss nun beweisen, dass die Stunden nicht geleistet wurden oder unrichtig sind.

Nicht unterschrieben

Der Handwerker muss im Zweifel durch Zeugen (Mitarbeiter) oder Bautagebücher mühsam beweisen, dass die Abrechnung korrekt ist.

 

Wichtig:

 

Ein Kunde sollte Stundenzettel nur unterschreiben, wenn er die Anwesenheit der Handwerker tatsächlich prüfen konnte. Bestehen Zweifel, sollte man den Zusatz unter Vorbehalt der Prüfung hinzufügen.

 

3. Wirtschaftlichkeit und Prüfpflicht

 

Auch wenn die Stunden tatsächlich geleistet wurden, darf der Handwerker nicht bummeln. Er ist zur wirtschaftlichen Betriebsführung verpflichtet.

 

  • Wenn für eine einfache Aufgabe wie z. B. Austausch einer Armatur statt der üblichen 1 Stunde plötzlich 5 Stunden abgerechnet werden, kann der Kunde die Zahlung kürzen, es sei denn, der Handwerker kann besondere Erschwernisse nachweisen.

4. Besonderheit bei VOB-Verträgen

 

Falls der Vertrag auf Basis der VOB/B geschlossen wurde, gibt es striktere Regeln (§ 15 VOB/B):

 

  • Stundenlohnzettel müssen in der Regel wöchentlich oder in kürzeren Abständen eingereicht werden.
  • Werden sie nicht rechtzeitig vorgelegt, kann der Anspruch auf Vergütung unter Umständen sogar ganz entfallen, wenn die Prüfung dadurch unmöglich wird.

Fazit:

 

Für Handwerker: Lassen Sie sich Stundenzettel täglich abzeichnen. Je zeitnaher die Unterschrift erfolgt, desto weniger Diskussionen gibt es am Ende über die Rechnung. Für Kunden: Dokumentieren Sie selbst kurz, wann die Handwerker kommen und gehen. Ein einfaches Foto vom Firmenwagen bei Ankunft und Abfahrt wirkt im Streitfall oft Wunder.

 

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