1. Das Risiko der Grauzonen
Ein Festpreis deckt per Definition nur das ab, was vereinbart wurde. Alles, was nicht explizit aufgeführt ist, gilt im Zweifel als Zusatzleistung.
- Beispiel Badrenovierung: Steht dort nur Fliesen verlegen, kann der Handwerker die Untergrundvorbereitungen wie Spachteln oder Abdichten extra berechnen, falls diese nicht explizit inkludiert war.
- Die Folge: Der vermeintliche Schutzschirm des Festpreises bekommt Löcher, durch die die Kosten ungehindert steigen.
2. Qualität vs. Pauschale
Ein Festpreis verleitet dazu, an der Materialqualität oder am Zeitaufwand zu sparen, um die Marge zu halten.
- Inklusivleistungen müssen spezifiziert sein: Es reicht nicht Armatur. Es muss heißen: Marke X, Modell Y, inklusive aller Anschlussschläuche.
- Ohne diese Detailtiefe ist der Festpreis ein Freibrief für die Verwendung von Billigmaterialien.
3. Die Unvorhersehbarkeit als Hintertür
In vielen AGB findet sich der Passus, dass der Festpreis nur für normale Gegebenheiten gilt.
- Sobald eine Wand feuchter ist als gedacht oder Leitungen anders liegen, wird aus dem Festpreis oft ein variables Konstrukt.
- Gute Verträge definieren daher auch, welche Eventualitäten bereits im Pauschalpreis eingepreist sind (z. B. inkl. Entsorgung von bis zu 2 Tonnen Bauschutt).
Checkliste: Was eine gute Leistungsbeschreibung braucht
Damit der Festpreis seinen Namen verdient, sollten folgende Punkte geklärt sein:
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Merkmal |
Warum es wichtig ist |
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Mengenangaben |
Verhindert Diskussionen über „das haben wir so nicht besprochen“. |
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Fabrikate/Typen |
Sichert den Qualitätsstandard ab. |
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Nebenleistungen |
Anfahrt, Rüstzeiten, Schuttentsorgung und Reinigung müssen drinstehen. |
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Schnittstellen |
Wo hört die Arbeit des Elektrikers auf und wo fängt die des Malers an? |
Fazit:
Ein Festpreis ist kein Versprechen auf einen günstigen Preis, sondern ein Versprechen auf Kalkulierbarkeit. Diese Kalkulierbarkeit existiert aber nur, wenn das Material genauso präzise fixiert ist wie die Menge davon.
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