Dazu gehören typischerweise:
- Personenschäden: wenn z. B. ein Passant sich durch herabfallendes Material vom Gerüst verletzt.
- Sachschäden wie z. B. ein zerbrochenes Fenster, ein beschädigter Boden oder ein Wasserschaden durch eine fehlerhafte Installation beim Kunden.
- Vermögensfolgeschäden wie Folgekosten, z. B. wenn durch den Sachschaden ein Geschäft geschlossen werden muss.
Die Betriebshaftpflichtversicherung wehrt unberechtigte Ansprüche ab und übernimmt bei berechtigten Forderungen die Zahlung bis zur vereinbarten Deckungssumme. Das sind oft mehrere Millionen Euro.
Wer geschützt ist:
- Der Betriebsinhaber, also Einzelunternehmer, Geschäftsführer etc., inklusive seines Privatvermögens, da Handwerker oft persönlich und unbegrenzt haften (§ 823 BGB).
- Alle Mitarbeiter, ob fest angestellt, Teilzeit, Minijobber, Auszubildende, Praktikanten oder Leiharbeiter. Schäden, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit verursachen, fallen unter den Schutz des Betriebs.
- Der Betrieb als Ganzes.
Die Versicherung schützt also den Verursacher, den Betrieb und sein Team, vor existenzbedrohenden Regressforderungen.
Wer nicht direkt geschützt ist:
Die Geschädigten wie z. B. Kunden, Nachbarn oder Passanten, erhalten keinen direkten Schutz durch deine Police. Sie haben Anspruch auf Schadensersatz, und die Versicherung zahlt diesen Anspruch an sie aus, aber nur, wenn die Haftung besteht und der Schaden versichert ist. Die Betroffenen profitieren indirekt, weil der Betrieb zahlungsfähig bleibt und den Schaden reguliert.
Wichtige Einschränkungen, denn nicht alles ist automatisch versichert:
- Eigenschäden der Mitarbeiter oder des Betriebsinhabers: nein, denn dafür gibt es z. B. die gesetzliche Unfallversicherung.
- Schäden durch Subunternehmer: meist nicht automatisch mitversichert, denn diese brauchen oft eine eigene Police.
- Tätigkeitsschäden wie Bearbeitungsschäden an der Sache, an der gerade gearbeitet wird: oft nur mit Zusatzbaustein und Selbstbeteiligung.
- Vorsätzliche Schäden oder grobe Fahrlässigkeit in manchen Fällen: ausgeschlossen.
- Reine Mangelschäden an der eigenen Werkleistung ohne Folgeschäden: gehören meist nicht dazu. Dafür gibt es ggf. eine Gewährleistungs- oder Produkthaftpflicht.
Darum ist die Betriebshaftpflicht für Handwerksbetriebe besonders wichtig:
Handwerker arbeiten oft direkt am Eigentum Dritter und mit hohem Risiko durch Wasser, Strom, Gerüste oder schwere Materialien und Maschinen. Ohne Betriebshaftpflicht haftest du persönlich und unbegrenzt, im Worst Case sogar mit dem gesamten Privatvermögen. Viele Auftraggeber oder Ausschreibungen verlangen sogar einen Nachweis dieser Versicherung.
Fazit:
Die Betriebshaftpflicht schützt nicht alle Betroffenen direkt, sondern primär dich, deinen Betrieb und dein Team vor den finanziellen Konsequenzen, wenn Dritte zu Schaden kommen. Die Geschädigten werden dadurch aber in der Regel entschädigt, was indirekt allen Beteiligten zugutekommt.
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