Handwerksbetriebe schulden bei Werkverträgen den Erfolg in Form mängelfreier Arbeit

1. Die Erfolgspflicht (§ 631 BGB)

 

Der Handwerker wird nicht für seine Arbeitszeit bezahlt, sondern für das fertige Werk. Dieses Werk muss:

 

  • Die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen.
  • Den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
  • Sich für die vorausgesetzte Verwendung eignen.

2. Die Abnahme: Der entscheidende Wendepunkt

 

Die Abnahme ist der Moment, in dem der Kunde bestätigt, dass das Werk im Wesentlichen vertragsgemäß ist. Das hat wichtige Folgen:

 

  • Fälligkeit: Erst nach der Abnahme muss der Kunde die Rechnung voll bezahlen.
  • Beweislastumkehr: Vor der Abnahme muss der Handwerker beweisen, dass seine Arbeit mangelfrei ist. Nach der Abnahme muss der Kunde beweisen, dass ein Mangel vorliegt.
  • Gefahrenübergang: Das Risiko für zufällige Schäden geht auf den Kunden über.

3. Rechte bei Mängeln (§ 634 BGB)

 

Ist das Werk nicht mangelfrei, stehen dem Kunden verschiedene Rechte zu, meist in dieser Reihenfolge:

 

Stufe

Recht

Details

1. Priorität

Nacherfüllung

Der Handwerker hat das Recht (und die Pflicht), den Mangel zu beseitigen oder das Werk neu zu erstellen.

2. Nach Fristablauf

Selbstvornahme

Der Kunde lässt den Mangel durch eine andere Firma beheben und verlangt die Kosten zurück.

2. Nach Fristablauf

Rücktritt / Minderung

Der Kunde tritt vom Vertrag zurück oder reduziert den Preis.

Ergänzend

Schadenersatz

Wenn durch den Mangel weitere Schäden entstanden sind.

 

Ein wichtiger Hinweis zur Verschlechterung

 

Ein Mangel liegt auch dann vor, wenn das Ergebnis zwar funktioniert, aber optisch völlig unzureichend ist, sofern die Optik bei diesem Gewerk eine Rolle spielt oder wenn der Handwerker gegen DIN-Normen verstoßen hat, selbst wenn noch kein Folgeschaden sichtbar ist.

 

Fazit:

 

Dokumentieren Sie Mängel immer sofort mit Fotos und setzen Sie für die Nachbesserung schriftlich eine angemessene Frist, üblicherweise 10 bis 14 Tage.

 

Für mehr Informationen aus unserem Qualitätsportal klicken Sie bitte hier: WWW.BAUHERREN-PORTAL.COM

 

Das BAUHERREN-PORTAL ist die einzige echte Qualitätsplattform für das Baugewerbe und das Handwerk. Die dazugehörigen Webseiten und Blogs werden vertreten durch die BAUHERRENreport GmbH (WWW.BAUHERRENREPORT.DE) bzw. deren Geschäftsführer Theo van der Burgt.

 

 

Bei Interesse an unseren Leistungen oder Rückfragen kontaktieren Sie uns gerne unter: 021 31-742 789-0 oder 0172-213 26 02 - Mail: [email protected]

Kommentar schreiben

Kommentare: 0