Überhöhte Handwerkerrechnungen sind kein Einzelfall, besonders bei dringenden Arbeiten

Darum passiert das besonders bei dringenden Arbeiten:

 

  • Druck und Notlage: In Panik greifen viele zum erstbesten Notdienst, oft über Google oder Gelbe Seiten gefunden. Seriöse lokale Handwerker haben meist keine Kapazitäten für spontane Einsätze, während dubiose Firmen, manchmal von weiter her, mit hohen Anfahrts- und Notdienstzuschlägen kommen.
  • Fehlende Vergleichsmöglichkeit: Es ist keine Zeit für mehrere Angebote oder Kostenvoranschläge vorhanden.
  • Druck zur Barzahlung: Viele fordern sofortige Barzahlung oder Überweisung vor Ort, ohne detaillierte Rechnung. Später gibt’s dann Probleme mit Gewährleistung oder Nachbesserung.
  • Intransparente Abrechnung: Überzogene Stundensätze, teure Spezialgeräte, unnötige Zusatzarbeiten oder Aufrundungen auf volle Stunden.

Das schadet nicht nur den Betroffenen, sondern auch dem seriösen Handwerk, das unter Fachkräftemangel, hohen Lohnnebenkosten und steigenden Materialpreisen leidet.

 

Das können Kunden vorbeugend tun:

 

  1. Im Voraus vorbereiten: Lege dir Nummern von vertrauenswürdigen, lokalen Handwerkern bereit, z. B. über Empfehlungen von Nachbarn, der Handwerkskammer oder der Innung. Vermeide anonyme Notdienste aus dem Internet.
  1. Bei Anruf klären:
  • Frage nach Stundensatz, Anfahrtskosten, Notdienstzuschlag und ob eine detaillierte Rechnung kommt.
  • Bestehe auf einem schriftlichen Kostenvoranschlag oder zumindest einer groben schriftlichen Schätzung.
  • Lehne sofortige Barzahlung ab.

3.     Mehrere Angebote einholen, wo möglich. Auch bei Notfällen lohnt manchmal ein zweiter Anruf.

 

Was tun, wenn die Rechnung schon da ist und zu hoch wirkt?

 

  • Nicht sofort zahlen: Du hast das Recht auf eine prüffähige Rechnung durch detaillierte Aufschlüsselung von Stunden, Material und Zuschlägen.
  • Reklamieren: Schriftlich per Einschreiben oder E-Mail widersprechen, Begründung geben und eine angemessene Frist zur Korrektur setzen. Bei Überschreitung des Kostenvoranschlags um mehr als ca. 15–20 % ohne Vorankündigung hast du oft gute Argumente.

 

  • Vergleichen: Hole eine Zweitmeinung ein, z. B. bei einem anderen Handwerker oder der Verbraucherzentrale.
  • Wucherprüfung: Bei extremen Abweichungen, z. B. doppelt so teuer wie üblich, kann die Rechnung sittenwidrig sein. Die Handwerkskammer oder Verbraucherzentrale kann helfen, den üblichen Preis einzuschätzen.

 

  • Hilfe holen:
  • Verbraucherzentrale, oft als kostenlose Erstberatung.
  • Schlichtungsstelle der Handwerkskammer.
  • Bei Bedarf Anwalt für Verbraucherrecht einschalten. 

Fazit:

 

Viele Fälle lassen sich außergerichtlich klären, besonders wenn du ruhig und dokumentiert vorgehst.

 

Für mehr Informationen aus unserem Qualitätsportal klicken Sie bitte hier: WWW.BAUHERREN-PORTAL.COM

 

Dieses BAUHERREN-PORTAL ist die einzige echte Qualitätsplattform für das Baugewerbe und das Handwerk. Die dazugehörigen Webseiten und Blogs werden vertreten durch die BAUHERRENreport GmbH (WWW.BAUHERRENREPORT.DE) bzw. deren Geschäftsführer Theo van der Burgt.

 

 

Bei Interesse an unseren Leistungen oder Rückfragen kontaktieren Sie uns gerne unter: 021 31-742 789-0 oder 0172-213 26 02 - Mail: [email protected]

Kommentar schreiben

Kommentare: 0