Die typischen Missverständnisse lassen sich meist auf drei Kernprobleme zurückführen:
- Die gefühlte vs. die reale Zeit: Kunden unterschätzen oft massiv, wie lange scheinbare Kleinigkeiten dauern. Dazu gehören Rüstzeiten wie Werkzeug holen oder Baustelle absichern, die An- und Abfahrt oder das fachgerechte Aufräumen. Wenn das auf der Rechnung auftaucht, stutzen viele.
- Der unklare Leistungsumfang: Bei einer Abrechnung nach Aufwand inkl. Regiearbeit gibt es keinen festen Endpreis. Tauchen beim Öffnen einer Wand unerwartete Probleme auf wie z. B. morsche Balken oder alte Rohre, läuft die Uhr einfach weiter, ohne dass der Kunde das sofort realisiert.
- Fehlende Dokumentation: Wenn nach Wochen eine Rechnung ins Haus flattert, auf der einfach nur 35 Stunden Arbeitszeit steht, kann der Kunde nicht mehr nachvollziehen, was in dieser Zeit genau passiert ist.
Wie Handwerker und Kunden das Dilemma lösen:
Um diesen Konflikt von vornherein zu vermeiden, hat sich in der Praxis ein klarer Ablauf bewährt. Er schützt den Handwerker vor Zahlungsstreitigkeiten und den Kunden vor bösen Überraschungen.
1.Kostenschätzung mit Obergrenze vereinbaren:
Auch wenn nach Aufwand abgerechnet wird, sollte vorab ein unverbindlicher Kostenvoranschlag erstellt werden. Vereinbaren Sie schriftlich ein Limit, z. B. Aufwand voraussichtlich 2.000 €, maximale Abweichung ohne Rücksprache: 15%.
2.Tägliche Rapportzettel und Regieberichte:
Der Handwerker dokumentiert jeden Tag exakt, wer wie lange welche Arbeiten ausgeführt hat. Der Kunde unterschreibt diesen Zettel am besten noch am selben Tag direkt auf der Baustelle. So gibt es im Nachhinein keine Diskussionen über die Stunden.
3.Sofortige Meldung bei Mehrarbeit:
Sobald absehbar ist, dass der geschätzte Rahmen gesprengt wird, z. B. wegen versteckter Mängel an der Bausubstanz, gilt: Sofortiger Baustopp und Rücksprache. Erst wenn der Kunde die Mehrarbeit freigibt, wird weitergearbeitet.
4.Detaillierte Rechnungsstellung:
Die finale Rechnung listet die Positionen transparent auf und verweist direkt auf die bereits abgezeichneten Rapportzettel. Das macht die Abrechnung unantastbar.
Fazit und rechtlicher Hinweis:
Laut BGB dürfen Kostenvoranschläge in der Regel um etwa 10 bis 20% überschritten werden, wenn dies sachlich begründet ist. Zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung ab, ist der Handwerker gesetzlich verpflichtet, dem Kunden dies unverzüglich anzuzeigen.
ÜBER UNS:
Wir sind die BAUHERRENreport GmbH und bewirtschaften seit 2012 die Empfehlungsplattform BAUHERREN-PORTAL. Das ist die einzige Qualitätsplattform auf der Basis real durchgeführter Kundenbefragungen für das Baugewerbe und das Handwerk in Deutschland. Alle dazugehörigen Portale, Blogs, PR-Plattformen sowie das Institut für Qualitätssicherung im Bauwesen GmbH, das die Kundenbefragungen durchführt, werden vertreten vom Geschäftsführer Theo van der Burgt.
Wenn Sie wollen, dass Ihr Handwerksbetrieb von neu zu gewinnenden Kunden und Mitarbeitern auf Anhieb als Qualitätsführer Ihrer Region erkannt wird, lohnt es sich, miteinander ins Gespräch zu kommen.
Bei Interesse an unserem Empfehlungsmarketing für das Bauhandwerk kontaktieren Sie uns bitte unter: 021 31-742 789-0 oder 0172-213 26 02 - Mail: [email protected]

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