Der feine Unterschied: Kostenvoranschlag vs. Festpreis:
- Der Kostenvoranschlag (KVA): Er ist laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) im Regelfall eine fachmännische Berechnung der voraussichtlichen Kosten. Er ist rechtlich unverbindlich. Das bedeutet: Er darf überschritten werden, wenn sich während der Arbeit herausstellt, dass mehr Aufwand nötig ist.
- Das Festpreisangebot: Hier verpflichten Sie sich als Handwerker, die Leistung exakt zu dem genannten Preis zu erbringen. Das Risiko für unvorhergesehene Mehrarbeit liegt meistens bei Ihnen.
Wie viel teurer darf es denn werden?
Hier kommt die berüchtigte Grenze zwischen wesentlichen und unwesentlichen Überschreitungen ins Spiel. Das Gesetz nennt keine exakten Prozentzahlen, aber die Rechtsprechung hat klare Richtwerte etabliert:
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Überschreitung |
Einstufung |
Was gilt? |
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Bis ca. 10 % |
Unwesentlich |
Müssen Kunden in der Regel ohne Vorwarnung akzeptieren und bezahlen. |
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Ab 15 % bis 20 % |
Wesentlich |
Anzeigepflicht! Sie müssen den Kunden sofort informieren, bevor Sie weiterarbeiten. |
3 Tipps, wie Sie Missverständnisse von vornherein vermeiden:
- Klartext reden und schreiben: Schreiben Sie fett über das Dokument unverbindlicher Kostenvoranschlag und fügen Sie einen kurzen Satz hinzu, wie dass es sich hierbei um eine kalkulatorische Schätzung handelt. Die Abrechnung erfolge nach tatsächlichem Aufwand.
- Die Sicherheits-Marge einbauen: Kalkulieren Sie den KVA lieber etwas großzügiger, wenn das Projekt unvorhersehbare Altlasten wie z. B. hinter einer Wand bereithalten könnte. Kunden freuen sich riesig, wenn es am Ende günstiger wird als geschätzt. Andersherum hassen sie es.
- Sofort zum Hörer greifen: Merken Sie während der Arbeit, dass der KVA nicht hält, stoppen Sie kurz und rufen Sie den Kunden an. Erklären Sie das Problem, dass, wenn Sie die Fliesen abschlagen, Ihnen der Putz entgegenkommen könnte. Wer vorher gefragt wird, schluckt die Mehrkosten deutlich leichter.
Fazit:
Informieren Sie den Kunden nicht rechtzeitig und stellen am Ende einfach eine 25 % höhere Rechnung, kann der Kunde unter Umständen Schadenersatz fordern oder die Zahlung des den KVA übersteigenden Bertrags verweigern.
ÜBER UNS:
Wir sind die BAUHERRENreport GmbH und bewirtschaften seit 2012 die Empfehlungsplattform BAUHERREN-PORTAL. Das ist die einzige Qualitätsplattform auf der Basis real durchgeführter Kundenbefragungen für das Baugewerbe und das Handwerk in Deutschland. Alle dazugehörigen Portale, Blogs, PR-Plattformen sowie das Institut für Qualitätssicherung im Bauwesen GmbH, das die Kundenbefragungen durchführt, werden vertreten vom Geschäftsführer Theo van der Burgt.
Wenn Sie wollen, dass Ihr Handwerksbetrieb von neu zu gewinnenden Kunden und Mitarbeitern auf Anhieb als Qualitätsführer Ihrer Region erkannt wird, lohnt es sich, miteinander ins Gespräch zu kommen.
Bei Interesse an unserem Empfehlungsmarketing für das Bauhandwerk kontaktieren Sie uns bitte unter: 021 31-742 789-0 oder 0172-213 26 02 - Mail: [email protected]

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