1. Die Toleranzgrenze oder wann es wesentlich wird:
Da es sich um eine Schätzung handelt, darf das finale Ergebnis von der Schätzung abweichen. Das Gesetz spricht von einer wesentlichen Überschreitung.
Die Faustregel: Eine Überschreitung von 10 % bis 15 % gilt meist als hinnehmbar, je nach Einzelfall und Komplexität manchmal auch bis zu 20 %.
Die Pflicht des Handwerkers: Sobald absehbar ist, dass die Kosten diese Grenze überschreiten, muss der Handwerker dem Kunden Bescheid geben. Der Kunde hat dann ein Kündigungsrecht, muss aber die bis dahin geleistete Arbeit bezahlen.
2. Der Unterschied zum garantierten Festpreis:
Wenn beide Parteien absolute Sicherheit wollen, müssen sie das Kind beim Namen nennen:
Verbindlicher Kostenvoranschlag: Erklärt der Handwerker Preise explizit für verbindlich oder garantiert sie, darf er am Ende keinen Cent mehr verlangen, selbst wenn er sich völlig verkalkuliert hat.
Pauschalpreisvereinbarung oder Festpreis: Hier wird ein fester Betrag für das gesamte Werk vereinbart. Das Risiko von Mehrarbeit liegt allein beim Handwerker.
Zusammenfassung im Überblick:
|
Art der Berechnung |
Bindung |
Preisänderung möglich? |
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Einfacher Kostenvoranschlag |
Unverbindlich |
Ja, bei berechtigtem Mehraufwand (Anzeigepflicht ab ca. 15%). |
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Garantierter Kostenvoranschlag |
Verbindlich |
Nein, das Risiko liegt beim Betrieb. |
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Pauschal-/Festpreis |
Absolut verbindlich |
Nein, außer der Kunde fordert nachträglich Zusatzleistungen. |
Fazit:
Wer böse Überraschungen auf der Rechnung vermeiden will, vereinbart am besten schriftlich, dass der Kostenvoranschlag als verbindlich anzusehen ist, oder setzt direkt einen Pauschalpreis an.
ÜBER UNS:
Wir sind die BAUHERRENreport GmbH und bewirtschaften seit 2012 die Empfehlungsplattform BAUHERREN-PORTAL. Das ist die einzige Qualitätsplattform auf der Basis real durchgeführter Kundenbefragungen für das Baugewerbe und das Handwerk in Deutschland. Alle dazugehörigen Portale, Blogs, PR-Plattformen sowie das Institut für Qualitätssicherung im Bauwesen GmbH, das die Kundenbefragungen durchführt, werden vertreten von unserem Geschäftsführer Theo van der Burgt.
Wenn Sie wollen, dass Ihr Handwerksbetrieb von neu zu gewinnenden Kunden und Mitarbeitern auf Anhieb als Qualitätsführer Ihrer Region erkannt wird, lohnt es sich, miteinander ins Gespräch zu kommen.
Bei Interesse an unserem Empfehlungsmarketing für das Bauhandwerk kontaktieren Sie uns bitte unter: 021 31-742 789-0 oder 0172-213 26 02 - Mail: [email protected]

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