So funktioniert das Modell in der Praxis:
Bei dieser Variante schätzt der Handwerksbetrieb den Aufwand auf Basis der bekannten Faktoren, vereinbart aber gleichzeitig vertraglich mit dem Kunden, dass ein bestimmter Maximalbetrag nicht überschritten werden darf.
- Der Vorteil für den Kunden: Er hat absolute Planungssicherheit nach oben hin. Das finanzielle Risiko unvorhergesehener Mehrkosten, sofern sie im ursprünglichen Leistungsumfang enthalten waren, trägt ab der Obergrenze der Betrieb. Wird es am Ende günstiger, zahlt der Kunde auch nur den tatsächlichen, geringeren Aufwand.
- Der Vorteil für den Handwerker: Er muss sich, anders als beim echten Pauschal- oder Festpreis, nicht von vornherein auf einen fixen Betrag festlegen, bei dem er eventuell draufzahlt, wenn alles reibungslos läuft. Er kann nach tatsächlichem Aufwand in Form von Stunden und Material abrechnen, solange er unter dem Deckel bleibt.
Die Abgrenzung zu anderen Preisabsprachen:
Um Missverständnisse auf der Baustelle zu vermeiden, muss man dieses Modell klar von den anderen klassischen Varianten abgrenzen:
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Vertragsart |
Abrechnung |
Risiko bei Mehraufwand |
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Einfacher Kostenvoranschlag |
Nach tatsächlichem Aufwand. Darf im Regelfall um max. 15–20 % überschritten werden (Anzeigepflicht!). |
Kunde trägt die moderaten Mehrkosten. |
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Kostenschätzung mit Obergrenze |
Nach tatsächlichem Aufwand, gedeckelt beim vereinbarten Maximalbetrag. |
Handwerker trägt alles, was über die Grenze hinausgeht. |
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Festpreis / Pauschalpreis |
Ein exakter, unveränderlicher Betrag für die definierte Leistung – egal wie lang es dauert. |
Handwerker trägt das volle Risiko (profitiert aber, wenn er schneller ist). |
Wichtige rechtliche Spielregeln:
Damit der Kostendeckel für beide Parteien fair bleibt, sollten Handwerker und Kunden auf drei Dinge achten:
1. Leistungsbeschreibung haarklein festlegen: Die Obergrenze gilt immer nur für die tatsächlich vereinbarte Leistung. Wenn der Kunde während der Bauphase plötzlich zusätzliche Wünsche äußert, wie z. B. höherwertige Fliesen oder eine zusätzliche Steckdose, fliegt dieser Mehraufwand aus der Obergrenze raus und darf extra berechnet werden.
2. Schriftlichkeit schützt vor Streit: Auch wenn Werkverträge mündlich gültig sind: Die Obergrenze und der genaue Leistungsumfang sollten unbedingt schriftlich im Vertrag fixiert werden.
Fazit:
Stößt der Handwerker auf unvorhersehbare Probleme, die bei der Besichtigung absolut nicht erkennbar waren wie z. B. Hausschwamm hinter der Wandverkleidung, greift die Obergrenze für die Behebung dieser Schäden meist nicht automatisch. Hier muss nachverhandelt werden.
ÜBER UNS:
Wir sind die BAUHERRENreport GmbH und bewirtschaften seit 2012 die Empfehlungsplattform BAUHERREN-PORTAL. Das ist die einzige Qualitätsplattform auf der Basis real durchgeführter Kundenbefragungen für das Baugewerbe und das Handwerk in Deutschland. Alle dazugehörigen Portale, Blogs, PR-Plattformen sowie das Institut für Qualitätssicherung im Bauwesen GmbH, das die Kundenbefragungen durchführt, werden vertreten vom Geschäftsführer Theo van der Burgt.
Wenn Sie wollen, dass Ihr Handwerksbetrieb von neu zu gewinnenden Kunden und Mitarbeitern auf Anhieb als Qualitätsführer Ihrer Region erkannt wird, lohnt es sich, miteinander ins Gespräch zu kommen.
Bei Interesse an unserem Empfehlungsmarketing für das Bauhandwerk kontaktieren Sie uns bitte unter: 021 31-742 789-0 oder 0172-213 26 02 - Mail: [email protected]

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