Schlechte Arbeit von Handwerksbetrieben ist teuer und schwer zu beheben

1. Nicht voreilig selbst Hand anlegen

 

Auch wenn der Ärger groß ist: Lassen Sie den Mangel erst einmal unberührt. Wenn Sie sofort einen anderen Betrieb mit der Reparatur beauftragen oder selbst Hand anlegen, verlieren Sie im schlimmsten Fall Ihre Gewährleistungsansprüche an den bislang eingesetzten Handwerker. Der ursprüngliche Handwerker hat gesetzlich das Recht auf Nachbesserung.

 

2. Beweise sichern

 

Dokumentieren Sie den Pfusch so penibel wie möglich:

 

Fotos und Videos aus verschiedenen Winkeln und mit gutem Licht machen.

 

Maße nehmen (z. B. wenn Fliesen schief liegen oder Abstände nicht stimmen).

 

Zeugen hinzuziehen (Nachbarn, Partner, Freunde), die den Zustand vor Ort bestätigen können.

 

3. Die Mängelrüge, das Recht auf Nachbesserung

 

Sie müssen dem Betrieb den Mangel offiziell melden. Das nennt sich Mängelrüge.

 

Schriftlich: Schreiben Sie einen Brief, am besten per Einwurf-Einschreiben, oder eine E-Mail mit Lesebestätigung.

 

Präzise sein: Beschreiben Sie genau, was falsch läuft, nicht nur, dass die Wand blöd aussieht, sondern dass die Tapete an der linken Ecke Blasen wirft und sich ablöst.

 

Frist setzen: Geben Sie dem Handwerker eine angemessene Frist zur Behebung des Schadens. In der Regel sind zwei Wochen bzw. 14 Tage angemessen.

 

4. Geld einbehalten

 

Solange der Mangel nicht behoben ist, müssen Sie nicht die volle Rechnung bezahlen. Sie dürfen einen angemessenen Teil des Werklohns einbehalten. Als Faustformel gilt: Das Doppelte der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten darf vorerst zurückgehalten werden.

 

Das passiert, wenn die Frist verstreicht:

 

Wenn der Handwerker die Frist ignoriert, die Nachbesserung verweigert oder es auch beim zweiten Versuch nicht hinbekommt, haben Sie rechtliche Alternativen:

 

Selbstvornahme: Sie lassen den Schaden von einem anderen Betrieb behebeben und stellen dem Pfuscher die Kosten in Rechnung.

 

Minderung: Sie behalten das fehlerhafte Werk, ziehen aber einen saftigen Teil des Geldes vom Rechnungsbetrag ab.

 

Schadensersatz: Entstehen durch den Pfusch Folgeschäden wie z. B. ein Wasserschaden durch schlecht montierte Rohre, muss der Betrieb dafür aufkommen.

 

Fazit:

 

Bei großen Schäden oder Uneinigkeiten lohnt sich der Gang zur Schlichtungsstelle der regionalen Handwerkskammer. Das Verfahren ist für Verbraucher meist kostenlos und spart den langwierigen und teuren Weg vor Gericht.

 

ÜBER UNS:

 

Dieser Artikel stammt von der BAUHERRENreport GmbH. Deren Team bewirtschaftet seit 2012 die Empfehlungsplattform BAUHERREN-PORTAL. Das ist die einzige Qualitätsplattform auf der Basis real durchgeführter Kundenbefragungen für das Baugewerbe und das Handwerk in Deutschland. Die dazugehörigen Portale, Blogs, PR-Plattformen sowie das Institut für Qualitätssicherung im Bauwesen GmbH, das die Kundenbefragungen durchführt, werden vertreten vom Geschäftsführer Theo van der Burgt.

 

Wenn Sie wollen, dass Ihr Handwerksbetrieb von neu zu gewinnenden Kunden und Mitarbeitern auf Anhieb als Qualitätsführer Ihrer Region erkannt wird, lohnt es sich, miteinander ins Gespräch zu kommen.

 

 

Bei Interesse an unserem Empfehlungsmarketing für das Bauhandwerk kontaktieren Sie uns bitte unter: 021 31-742 789-0 oder 0172-213 26 02 - Mail: [email protected]

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