Das Recht auf Einbehalt:
Solange ein erheblicher Mangel besteht, haben Sie als Kunde ein gesetzliches Leistungsverweigerungsrecht (§ 641 Abs. 3 BGB). Das bedeutet:
- Sie dürfen einen Teil des Geldes zurückhalten. Sie müssen also nicht die komplette Rechnung begleichen.
- Die Höhe des Einbehalts: Als Faustregel gilt das Doppelte der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten. Kostet es also schätzungsweise 500 €, den Fehler zu beheben, dürfen Sie temporär 1.000 € von der Rechnung abziehen.
Wichtig: Richtig reagieren
Einfach die Rechnung ignorieren und weniger überweisen ist allerdings der falsche Weg. Damit das rechtlich Hand und Fuß hat, sollten Sie folgende Schritte beachten:
1. Mangel schriftlich rügen:
Teilen Sie dem Handwerker zeitnah und schriftlich, am besten per Einschreiben oder Mail mit Lesebestätigung mit, was genau reklamiert wird. Fotos helfen hier enorm.
2. Frist zur Nachbesserung setzen:
Dem Betrieb muss die Chance gegeben werden, den Fehler zu korrigieren. Setzen Sie hierfür eine angemessene Frist. Üblich sind meist 2 Wochen.
3. Kürzung ankündigen:
Erklären Sie in dem Schreiben sachlich, dass Sie von Ihrem Einbehaltungsrecht Gebrauch machen und den Restbetrag erst nach erfolgreicher Mängelbeseitigung überwiesen.
Fazit:
Wenn Sie das Werk trotz sichtbarer Mängel ohne Vorbehalt abnehmen, kann es rechtlich schwierig werden. Notieren Sie Mängel im Abnahmeprotokoll.
ÜBER UNS:
Dieser Artikel stammt von der BAUHERRENreport GmbH. Deren Team bewirtschaftet seit 2012 die Empfehlungsplattform BAUHERREN-PORTAL. Das ist die einzige Qualitätsplattform auf der Basis real durchgeführter Kundenbefragungen für das Baugewerbe und das Handwerk in Deutschland. Die dazugehörigen Portale, Blogs, PR-Plattformen sowie das Institut für Qualitätssicherung im Bauwesen GmbH, das die Kundenbefragungen durchführt, werden vertreten vom Geschäftsführer Theo van der Burgt.
Wenn Sie wollen, dass Ihr Handwerksbetrieb von neu zu gewinnenden Kunden und Mitarbeitern auf Anhieb als Qualitätsführer Ihrer Region erkannt wird, lohnt es sich, miteinander ins Gespräch zu kommen.
Bei Interesse an unserem Empfehlungsmarketing für das Bauhandwerk kontaktieren Sie uns bitte unter: 021 31-742 789-0 oder 0172-213 26 02 - Mail: [email protected]

Kommentar schreiben