Mündliche Absprachen auf Handwerkerbaustellen sind im Nachhinein schwer zu beweisen

Hier sind die effektivsten Wege, wie Sie sich als Bauherr oder Handwerker rechtlich absichern, ohne bürokratisch zu erstarren:

 

1. Das Bestätigungsschreiben (Der einfachste Trick)

 

Sie müssen auf der Baustelle nicht jedes Mal einen förmlichen Vertrag zücken. Wenn eine mündliche Absprache getroffen wurde, senden Sie dem Vertragspartner kurz darauf eine einfache E-Mail oder Messenger-Nachricht (z. B. WhatsApp): „Hallo Herr X, wie eben auf der Baustelle besprochen, werden im Bad statt der Standardfliesen nun die Großformatfliesen verlegt. Der Mehrpreis dafür beträgt pauschal 300 € netto. Bitte um kurze Bestätigung.“

 

Widerspricht die Gegenseite diesem Schreiben nicht zeitnah, gilt die Absprache in der Praxis als dokumentiert und akzeptiert.

 

2. Bautagebuch und Regieberichte nutzen

 

  • Als Bauherr:

Führen Sie ein einfaches Bautagebuch. Notieren Sie Datum, Uhrzeit, anwesende Personen und was mündlich besprochen wurde (inklusive eventueller Preisabsprachen).

 

  • Als Handwerker:

Lassen Sie sich Zusatzarbeiten über sogenannte Rapporte oder Regieberichte direkt vor Ort von den Bauherren oder dem Bauleiter unterschreiben.

 

3. Zeugen hinzuziehen

 

War bei dem Gespräch ein unabhängiger Dritter dabei (z. B. der Architekt, der Bauleiter oder ein weiterer Handwerker), kann dieser im Ernstfall als Zeuge aussagen. Ehepartner oder Familienangehörige sind zwar rechtlich ebenfalls Zeugen, ihre Aussage wird vor Gericht aber manchmal kritischer hinterfragt.

 

4. FOTO-Dokumentation

 

Fotografieren Sie den Zustand vor und nach der Absprache. Zusammen mit dem Zeitstempel der Aufnahme und einer kurzen Nachricht dazu ist der Nachweis im Streitfall meist lückenlos.7

 

Fazit:

 

Mündliche Vereinbarungen sind zwar rechtlich grundsätzlich wirksam, sofern keine gesetzliche Schriftform vorgeschrieben ist, aber eben extrem konfliktanfällig. Wer „Wer schreibt, der bleibt“ beherzigt und mündliche Absprachen noch am selben Tag kurz digital bestätigt, spart sich im Ernstfall viel Geld und Nerven.

 

ÜBER UNS:

 

Dieser Artikel stammt von der BAUHERRENreport GmbH. Deren Team bewirtschaftet seit 2012 die Empfehlungsplattform BAUHERREN-PORTAL. Das ist die einzige Qualitätsplattform auf der Basis real durchgeführter Kundenbefragungen für das Baugewerbe und das Handwerk in Deutschland. Diese Webseiten und die dazugehörigen Portale, Blogs, PR-Plattformen sowie das Institut für Qualitätssicherung im Bauwesen GmbH, das die Kundenbefragungen durchführt, werden vertreten vom Geschäftsführer Theo van der Burgt.

 

Wenn Sie wollen, dass Ihr Handwerksbetrieb von neu zu gewinnenden Kunden und Mitarbeitern auf Anhieb als Qualitätsführer Ihrer Region erkannt wird, lohnt es sich, miteinander ins Gespräch zu kommen.

 

 

Bei Interesse an unserem Empfehlungsmarketing für das Bauhandwerk kontaktieren Sie uns bitte unter: 021 31-742 789-0 oder 0172-213 26 02 - Mail: [email protected].

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